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Psychische Belastungen gehören für viele Menschen inzwischen zum Alltag. In der Vergangenheit stellte das häufig ein Hindernis für wichtige Vorsorgelösungen dar – beispielsweise der Einkommensabsicherung. Inzwischen hat sich die Situation deutlich verändert: Wer heute oder in der Vergangenheit psychische Unterstützung in Anspruch genommen hat, ist nicht automatisch vom Berufsunfähigkeitsschutz ausgeschlossen. Versicherer haben ihre Tarife weiterentwickelt und reagieren damit auf eine Realität, in der mentale Gesundheit offen angesprochen und behandelt wird. Das eröffnet neue Chancen, die eigene Arbeitskraft zuverlässig abzusichern.
BU-Schutz trotz Therapie: Was heute möglich ist
Noch vor einigen Jahren führte eine psychische Vorerkrankung häufig zu einer Ablehnung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses starre Vorgehen hat sich spürbar verändert. Viele Versicherer prüfen heute deutlich differenzierter.
Je nach Art, Dauer und zeitlichem Abstand einer Therapie kann BU-Schutz möglich sein – etwa durch:
Warum das Thema alle betrifft
Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Sie betreffen nicht nur körperlich belastende Berufe, sondern ebenso Büro- und Wissensarbeit. Dauerhafte mentale Belastung, hoher Leistungsdruck und fehlende Erholungsphasen wirken oft schleichend. Das Risiko ist damit breit verteilt – die Möglichkeit zur Absicherung inzwischen ebenfalls.
Offener Umgang mit früheren Tabus
Psychische Erkrankungen gelten längst nicht mehr als Tabuthema. Wer frühzeitig Unterstützung gesucht hat, zeigt Verantwortungsbewusstsein gegenüber der eigenen Gesundheit. Genau das berücksichtigen Versicherer zunehmend positiv.
Eine transparente und vollständige Gesundheitsangabe schafft die Grundlage dafür, passende Lösungen zu finden. Verschweigen ist dagegen keine Option – Offenheit eröffnet Wege.