FINANZIERUNG
IHRER TRÄUME

Ihre Finanzen in sicheren Händen

Damit Ihre Finanzen ein voller Erfolg werden,

stehen wir Ihnen mit unseren Erfahrungen zur

Verfügung und beraten Sie zu allen Aspekten des

Vermögensaufbaus und der Vermögenssicherung.

Wertsicherung - Kaufkrafterhalt

In Zeiten einer hohen Inflation und sinkenden Immobilienpreisen,

sind Edelmetalle für den cleveren Anleger ein Muss!

Beständige Wertsicherung mittels Silber, Gold oder Technologiemetallen.

Seit Januar 2023 sind wir zertifizierte Edelmetallberater

Krebs-Scan

Krebs frühzeitig erkennen, kann Leben retten!

Mit dem Krebs-Scan der Hanse-Merkur wurde eine Möglichkeite geschaffen,

Krebs in einem ganz

frühen Stadium zu erkennen.

Sorgen Sie für sich und Ihre Lieben vor und informieren Sie sich auf unserer Homepage

unter dem Reiter "Krebs-Scan"

 

Ab 1. März: Neues Versicherungs­kennzeichen wird Pflicht

Jedes Jahr wechseln die Kennzeichenfarben für versicherungspflichtige Fahrzeuge wie Mopeds, E-Roller oder S-Pedelecs. Ab dem 1. März 2025 verlieren die aktuell blauen Schilder ihre Gültigkeit. Ohne das neue grüne Kennzeichen drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die grüne Plakette deckt wie gewohnt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht ab. Wer Diebstähle oder Unfallschäden absichern möchte, kann seinen Schutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitern.

Alternative: Folie statt Blech
Einige Versicherer bieten als umweltfreundliche Alternative Kennzeichen aus Klebefolie an. Diese wird jährlich erneuert und auf einer Kunststoffplatte befestigt, die dauerhaft am Fahrzeug verbleibt. Das reduziert nicht nur die Kosten, sondern auch den Aufwand beim Wechsel und vereinfacht einen postalischen Versand.

Welche Daten werden benötigt?

  • Persönliche Daten
  • Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer
  • Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs
  • Name des Herstellers

Mit diesen Angaben kann das Kennzeichen schnell und unkompliziert beantragt werden.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen?

  • Mopeds, Mofas, Quads und Trikes (bis 50 ccm und max. 45 km/h, DDR-Modelle bis 60 km/h)
  • E-Roller und Microcars (bis 45 km/h)
  • E-Scooter (bis 20 km/h)
  • S-Pedelecs und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorleistung bis 45 km/h
  • Krankenfahrstühle
  • Segways und E-Scooter mit Versicherungsplakette



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