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Jeden Tag werden in deutschen Haushalten knapp 3.000 Leitungswasserschäden registriert. Der Gesamtschaden summiert sich dabei pro Jahr auf über zwei Milliarden Euro. Für Eigenheimbesitzer, Mieter und auch Hausverwalter zählt der Wasserschaden damit zu einem der häufigsten und folgenschwersten Schäden am und im Gebäude. Das Tückische: Ein Leitungswasserschaden wird oft erst zu spät bemerkt. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder Lecks in Leitungen zunächst unsichtbar hinter Wänden ihr Unwesen treiben. Wird der Schaden dann irgendwann sichtbar, ist er bereits groß.
Die Ursachen sind vielseitig. Während wenige Jahre nach Einbau oft Installationsfehler verantwortlich sind, steigt mit der Zeit die Wahrscheinlichkeit durch Verschleiß. Ein Leck in der Leitung, poröse Dichtungen oder technische Defekte des Geschirrspülers oder der Waschmaschine zählen zu den altersbedingten Ursachen. Einen erheblichen Anteil an der Schadenstatistik haben auch defekte Fugenabdichtungen, durch die Wasser in die Gebäudesubstanz eindringt.
Wann leistet die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung leistet für Leitungswasserschäden, wenn diese durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z.B. aus Rohren, Rohrleitsystemen, Schläuchen von Geräten, Warmwasseraufbereitung) verursacht wurden. Besitzer von Aquarien oder Wasserbetten sollten explizit in den Versicherungsbedingungen prüfen, ob und in welchem Umfang eventuelle Schäden mitversichert sind.
Bei einem Schaden sind alle beweglichen Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenstände versichert, die dann zum Neuwert ersetzt werden. Im Zuge eines Leitungswasserschadens können weitere Kosten entstehen, die durch die Hausratversicherung in der Regel mit abgedeckt werden. Hierzu zählen:
Entsteht ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden, der durch einen Nachbarn verursacht wurde, ist zunächst dessen private Haftpflichtversicherung für die Regulierung zuständig.
Elementarbaustein prüfen
Gerade Starkregen tritt immer häufiger bundesweit auf. Liegt die Ursache für einen Wasserschaden in starken Regenfällen oder Unwetter, dann ist eine entstandene Überschwemmung oder ein Rückstau nur dann versichert, wenn eine Elementarschadenversicherung, als Baustein in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Da Wetterextreme weiter zunehmen, ist dieser zusätzliche Baustein sehr empfehlenswert.